Facharztpraxis für Allgemeinmedizin
Ärztliche Osteopathie
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.test
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Wie viel zahlt die:
Die Verbund Plus, in Zusammenschluss mit der Wieland BKK, möchten ihren Versicherten keinen Zuschuss zu Ihrer osteopathischen Behandlung geben.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die SBH Krankenkasse bezahlt ihren Versicherten sechs Mal pro Kalenderjahr je 50 € pro osteopathischer Behandlung in unserer Praxis, also maximal 300 €, dazu.
Zur Abrechnung sind der SBH Krankenkasse unsere osteopathische Rechnung sowie eine ärztliche Anordnung einzureichen.
Die BARMER möchte sich an den osteopathischen Behandlungen Ihrer Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit 200 €/ Kalenderjahr beteiligen.
Für alle älteren Versicherten empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
(!) Abgabefrist (!) Zur Erstattung ist unsere Rechnung bei der BARMER maximal drei Monate nach Ausstellungsdatum vorzulegen.
Die DAK-Gesundheit, im Zusammenschluss mit der Axel Springer, Shell und der Saint Gobain BKK/ LIVE , bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlung in unserer Praxis je 40,00 € zu drei Behandlungen, also 120 € pro Kalenderjahr dazu.
Zur Erstattung legen Sie bitte der DAK-Gesundheit unsere Rechnung vor. Da Frau Schondorff ärztliche Osteopathin ist und an der kassenärztlichen Versorgung teilnimmt, benötigen Sie keine weitere ärztliche Anordnung.
Die HKK-Krankenkasse bezahlt ihren Versicherten je 40 € pro osteopathische Behandlung in unserer Praxis an vier Sitzungen, also 160 € pro Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der HKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die KKH- Kaufmännische Krankenkasse möchte sich an den osteopathischen Behandlung in unserer Praxis für Ihre Kinder und für Erwachsene beteiligen.
Für Kinder,
die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt der Zuschuss der KKH maximal 300 € pro Kalenderjahr, budgetiert für osteopathische Behandlungen und für alle für Sie in der Schwangerschaft erbrachten Leistungen zusammen.
Für Erwachsene,
sowie auch Heranwachsende Versicherte, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bezahlt die KKH je 40 € für drei Mal ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen unserer Praxis, also 120 € pro Kalenderjahr dazu .
Zur Abrechnung sind der KKH unsere osteopathischen Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung einzureichen.
Die Knappschaft Bahn-See bezahlt ihren Versicherten zu fünf vertragsärztlich angeordneten osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 30 €, also gesamt 150 € pro Kalenderjahr, dazu. Der Betrag ist für die Gesamtleistungen: Osteopathie und Naturheilverfahren budgetiert.
Zur Abrechnung sind der Knappschaft unsere osteopathischen Rechnungen und die ärztliche Anordnung einzureichen.
Die TK zahlt ihren Versicherten zu drei vertragsärztlich angeordneten osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 40 € pro Behandlung, also gesamt 120 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der TK unsere osteopathische Originalrechnungen und die ärztliche Anordnung einzureichen.
Die Innovationskasse IKK möchte Ihnen nichts zu Ihren osteopathischen Behandlungen dazugeben.
Es empfiehlt sich alt. der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die BIG Direkt Gesund Krankenkasse, im Zusammenschluss mit der ACTIMONDA BKK, bezahlt ihren Versicherten zu vier vertragsärztlich angeordneten osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 40 € pro Behandlung, also gesamt 160 € pro Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der BIG direkt gesund unsere osteopathische Rechnungen mit einer ärztlichen Anordnung einzureichen.
Die IKK BB bezuschusst Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis mit 200 € pro Kalenderjahr. Dabei möchte die IKK BB 80 % des Rechnungsbetrages bezahlen, während Sie 20 % in Eigenbeteiligung tragen.
Zur Abrechnung sind der IKK BB unsere osteopathische Rechnungen mit unserer ärztlichen Anordnung einzureichen.
Die IKK Classic Krankenkasse bezahlt ihren Versicherten zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 40 € pro Behandlung, also gesamt 160 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der IKK Classic unsere osteopathische Rechnungen und eine ärztliche Anordnung einzureichen.
Die IKK Gesund plus Krankenkasse bezahlt ihren Versicherten je 60 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also gesamt 240 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der IKK Gesund plus unsere osteopathische Rechnungen und eine ärztliche Anordnung einzureichen.
Die IKK Südwest Krankenkasse bezahlt ihren Versicherten zu fünf osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis pro Kalenderjahr je 30 €, also gesamt 150 €, dazu.
Zur Abrechnung sind der IKK Südwest unsere osteopathische Rechnungen einzureichen.
Die AOK BaWü bezahlt ihren Versicherten zu vier osteopathischen Behandlungen im Kalenderjahr in unserer Praxis je 50 € dazu.
Zur Abrechnung sind der AOK BaWü unsere Rechnung vorzulegen. Hierzu erhalten Sie von uns auch die von der Krankenkasse geforderte ärztliche Anordnung zur osteopathischen Behandlung.
Ihren schwangeren Versicherten möchte die AOK Bayern für osteopathische Behandlung in unserer Praxis je Schwangerschaft 60 € dazugeben.
Darüber hinaus erhalten AOK Bayern- Versicherte vom 1. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auch 60 €/ Kalenderjahr als Zuschuss zu osteopathischen Behandlung in unserer Praxis.
Für alle älteren Versicherten möchte die AOK Bayern nichts zu Ihren osteopathischen Behandlungen dazugeben.
Es empfiehlt sich alternativ der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung für Ärzte. Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die AOK Bremen bezahlt ihren Versicherten drei Mal pro Kalenderjahr 80 % unserer osteopathischen Behandlungsrechnung als Zuschuss dazu.
Der Zuschuss ist auf 750 € pro Kalenderjahr budgetiert und kumuliert sich mit den Gesamtleistungspaket: Osteopathie, Professionelle Zahnreinigung, Zahnschutzschiene, Sportmedizinische Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen und Ihren Ohren-Schmimmschutz Hilfsmittel.
Zur Abrechnung legen Sie bitte der Krankenkasse unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vor.
Die AOK Hessen bezahlt ihren Versicherten je 50 € drei Mal pro Kalenderjahr zu Ihren osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu.
Zur Abrechnung reichen Sie bitte bei der AOK Hessen unsere osteopathische Rechnung und eine ärztliche Anordnung ein.
Die AOK Niedersachsen zahlt ihren Versicherten 80 % der Originalrechnung zu Ihren osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu.
Der Gesamtbetrag ist auf 500 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Zur Abrechnung legen Sie bitte bei der AOK Niedersachsen unsere osteopathische Rechnung vor.
Die AOK Nordost zahlt ihren Versicherten 180 € im Kalenderjahr zu Ihren osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu.
Zur Abrechnung legen Sie bitte bei der AOK Nordost unsere osteopathische Rechnung und unsere ärztliche Anordnung vor.
Die AOK Nordwest zahlt ihren Versicherten 80 % der Originalrechnung zu Ihren osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu.
Der Gesamtbetrag ist auf 500 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Zur Abrechnung legen Sie bitte bei der AOK Nordwest unsere osteopathische Rechnung vor.
Die AOK plus bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 60 € drei Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung legen Sie der AOK plus unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vor.
Die AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland möchte sich an den osteopathischen Behandlung in unserer Praxis für Ihre Kinder, Heranwachsene sowie auch für Erwachsene beteiligen.
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, beträgt der Zuschuss der AOK Rheinland- Pfalz/ Saarland 60 € pro Behandlung, sechs Mal im Kalenderjahr, maximal 360 € im gesamten Kalenderjahr.
Für Erwachsene älter 18. Jahren, möchte Ihnen die AOK Rheinland- Pfalz vier Mal 60 € pro Behandlung, maximal 240 € pro Kalenderjahr, zu den osteopathische Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung einzureichen.
Die AOK Rheinland/ Hamburg bezahlt ihren neugeborenen Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 250 € dazu, soweit die Eltern einen Selbstbehalt i.H.v. 2 bzw. 1 von Hundert Ihrer Brutto-Jahreseinnahmen überschritten haben.
Maßstab ob 2 oder 1 v. Hundert ist hierbei analog die Selbstbehaltregelung des § 62 SGB V.
Alle anderen Versicherten der AOK Rheinland/ Hamburg zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss i.H.v. 200 € Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen in unserer Praxis.
Zur Abrechnung legen Sie bitte der AOK Rheinland/ Hamburg unsere Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vor.
Die AOK Sachsen- Anhalt bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis vier Mal je 60 € pro Behandlung dazu, maximal 240 € im Kalenderjahr.
Zur Abrechnung legen Sie bitte der AOK Sachsen- Anhalt unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vor.
Die Audi- BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis zu vier Behandlung je 30 € dazu bezahlen.
Der Zuschuss ist auf den Gesamtleistungsumfang Osteopathie, Zahnärztliche Behandlungen und Leistungen bei einer Schwangerschaft/ Mutterschaft auf 200 € pro Kalenderjahr gesamt budgetiert und kumuliert sich.
Zur Abrechnung legen Sie der Audi- BKK hierfür unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vor.
Die Bahn- BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis pro Kalenderjahr 200 € dazu bezahlen.
Zur Abrechnung legen Sie der Bahn- BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung zur Bearbeitung vor.
Die Bergische Krankenkasse möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis pro Kalenderjahr 300 € dazu bezahlen, sofern Sie sich insgesamt gesundheitsbewußt verhalten und das für ihre Krankenkasse dokumentieren. (Vgl. „Flexi- Bonus System“)
Lassen Sie sich bitte hierzu von Ihrem Sachbearbeiter der Bergischen Krankenkasse genauer beraten.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Hufelandverzeichnis. Weisen Sie uns bitte vor Rechnungstellung auf die Ausstellung nach dem Hufelandverzeichnis hin.
Die Bertelsmann- BKK bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung drei Mal pro Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung ist der Bertelsmann BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Akzo Nobel Bayern BKK bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 30 € pro Behandlung drei Mal pro Kalenderjahr, maximal zusammen 90 € dazu.
Zur Abrechnung ist der Akzo Nobel Bayern BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Diakonie BKK bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 240 € pro Kalenderjahr dazu.
Der Betrag ist auf die Gesamtleistungen: Osteopathie, Geburtsvorbereitungskurs Ihres Partners, professionelle Zahnreinigung, Ruhebereitschaftszeiten der Hebammen bei der Geburt Ihres Kindes und Vorsorgeuntersuchungen budgetiert und kumuliert sich.
Zur Abrechnung ist der Krankenkasse unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Dürrkopp Adler BKK bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung vier mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung ist der DürrkoppAdler BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die EUREGIO BKK bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 60 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der EUREGIO BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Exclusiv BKK zahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Exclusiv BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anweisung vorzulegen.
Bei der Behandlung von Kindern, möchte die Exclusiv BKK die ärztliche Anordnung zur Osteopathie nicht von uns, sondern von einen Kinder- und Jugendarzt ausgestellt haben.
Die Faber-Castell & Partner BKK bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 60 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Faber-Castell & Partner BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Firmus BKK bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung drei Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Firmus BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Freudenberg BKK bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Freudenberg BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Gildemeister Seidensticker BKK zahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung drei Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Gildemeister Seidensticker BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Herkules BKK zahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung drei Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Herkules BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Linde BKK, im Zusammenschluss mit der HEAG BKK, möchte ihren Versicherten nichts zu Ihren osteopathischen Behandlungen dazugeben.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die Melitta HMR BKK bezahlt ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Melitta HMR BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Pfaff BKK bezahlt Ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung fünf Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Pfaff BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Pfalz BKK bezahlt Ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung drei Mal im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Pfalz BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die ProVita BKK bezahlt Ihren Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 250 € pro Behandlung sowie ab dem 22. Lebensjahr 150 € pro Behandlung im Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung ist der ProVita BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung vorzulegen.
Die Scheufelen BKK zahlt ihren Versicherten je 40 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 240 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der Scheufelen BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Public BKK zahlt ihren Versicherten 85 % unserer osteopathischen Behandlungsrechnung sechs mal pro Kalenderjahr, aber max. 400 €, als Zuschuss dazu.
Zur Abrechnung sind der Public BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Technoform BKK zahlt ihren Versicherten zu drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis jeweils 40 €, also 120 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der Technoform BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Textilgruppe Hof BKK bezahlt ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 360 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der Textilgruppe Hof BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die VDN BKK zahlt ihren Versicherten je 60 € für sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 360 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der VDN BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Werra-Meissner BKK möchte Ihnen zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 40 € für vier Behandlungen/ Kalenderjahr dazugeben.
Die Werra-Meissner BKK kann den Zuschuss im Ermessen auf 500 € pro Fall bei max. 8 Behandlungen erhöhen.
Zur Abrechnung sind der Werra-Meissner BKK unsere osteopathischen Rechnungen sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Wirtschaft & Finanzen BKK zahlt ihren Versicherten 130 € Zuschuss für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu.
Die 130 € werden durch die Wirtschaft & Finanzen BKK auf die Gesamtleistungen: Osteopathie, Verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, Lymphdrainage und Massagen pro Kalenderjahr budgetiert und kumulieren sich.
Zur Abrechnung sind der Wirtschaft & Finanzen BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die ZF & Partner BKK zahlt ihren Versicherten je 40 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 240 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der ZF & Partner BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die BKK 24, im Zusammenschluss mit der Advita BKK, zahlt ihren Versicherten je 60 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 360 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der Textilgruppe BKK 24 unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Bosch BKK zahlt ihren Versicherten je 50 € für drei osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 150 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der Bosch BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Continentale BKK zahlt ihren Versicherten je 40 € für vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 160 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der Continentale BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Debeka BKK zahlt ihren Versicherten je 40 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 240 € pro Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der Debeka BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Energie BKK zahlt ihren Versicherten je 30 € für drei osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 90 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der Energie BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Heimat Krankenkasse zahlt ihren Versicherten je 40 € für drei osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 120 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der Energie BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die mhplus Krankenkasse zahlt ihren Versicherten je 60 € für zwei osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 120 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der mhplus Krankenkasse unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die MKK Krankenkasse, im Zusammenschluss mit der VBU und der Vereinigte BKK, zahlt ihren Versicherten je 60 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 360 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der MKK Krankenkasse unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Mobil Oil- Krankenkasse, im Verbund mit der Hypovereinsbank BKK, möchte Ihnen im Kalenderjahr bis zu 250 Euro Zuschuss für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu geben.
Dazu wünscht sich die Mobil-Oil- Krankenkasse, dass Sie sich in bestimmter Art gesundheitsbewusst verhalten. (Vgl.“Aktiv- Konto“ Mobil- Krankenkasse)
Bitte beraten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse über die bedingungen.
Sollten Sie sich nicht einig werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die Novitas, im Zusammenschluss mit der SIEMAG BKK, zahlt ihren Versicherten 400 € pro Kalenderjahr für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis.
Zur Abrechnung sind der Novitas BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Pronova BKK, im Zusammenschluss mit der Vailant BKK, zahlt ihren Versicherten je 40 € für vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 160 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der Pronova Krankenkasse unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Pronova BKK zahlt ihren Versicherten je 40 € für drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 120 € pro Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der R&V Krankenkasse unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Salus BKK zahlt ihren Versicherten für osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis einen Zuschuss.
Versicherte bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten je 50 € für fünf Behandlung pro Kalenderjahr.
Versicherte ab dem 13. Lebensjahr erhalten je 60 € für fünf Behandlung pro Kalenderjahr.
Zur Abrechnung sind der Salus BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die SBK zahlt ihren Versicherten je 30 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 180 € pro Kalenderjahr dazu.
Zur Abrechnung sind der SBK Krankenkasse unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Securvita Krankenkasse bezahlt ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu.
Hierzu sollen Sie sich mit 10 € an jeder Behandlung selber beteiligen.
(!) Abgabefrist (!) Zur Erstattung ist unsere Rechnung bei der Securvita maximal sechs Monate nach Ausstellungsdatum vorzulegen.
Die SKD BKK bezahlt ihren Versicherten je 35 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis.
Zur Abrechnung sind der SKD BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die TUI BKK möchte sich nicht mit einem direkten Zuschuss an Ihren osteopathischen Behandlungen beteiligen.
Stattdessen möchte Ihnen die TUI BKK bis zu 200 € Bonus geben, wenn Sie sich in einer bestimmten Art gesundheitsbewusst verhalten. (Vgl. BKK Bonus Plus Programm)
Die 200 € können Sie für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis verwenden. Bitte lassen Sie sich zu den Bedingungen von Ihrer Krankenkasse beraten.
Sollten Sie sich nicht einig werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die VIVIDA BKK, im Zusammenschluss mit der Atlas Ahlmann BKK und der Schwenninger Krankenkasse, bezahlt ihren Versicherten 40 € pro Behandlung vier Mal im Kalenderjahr für ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu.
Zur Abrechnung sind der VIVIDA BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die VIACTIV Krankenkasse, im Zusammenschluss mit der Achenbach Buschhütten BKK, zahlt ihren Versicherten je 60 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 360 € pro Kalenderjahr, dazu.
Zur Abrechnung sind der VIACTIV Krankenkasse unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die WMF BKK bezahlt ihren versicherten Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Zuschuss von je 40 € für drei osteopathische Behandlungen/Kalenderjahr in unserer Praxis dazu.
Für alle älteren Versicherten der WMF BKK beteiligt sich die Krankenkase mit 20 €/ Kalenderjahr an Ihren den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die LKK zahlt ihren Versicherten je 80 € zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu.
Der Zuschuss ist auf 250 €/ Kalenderjahr begrenzt.
Zur Abrechnung sind der LKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die B.Braun Aesculap BKK möchte ihren Versicherten keinen direkten Zuschuss zu ihren osteopathischen Behandlungen geben. Stattdessen möchte die B.Braun Aesculap BKK, dass Sie sich in einer bestimmten Art gesundheitsbewusst verhalten. Dafür können Sie dann einen Bonus i.H.v. 100 €/ Kalenderjahr erhalten. (Vgl. BKK Clever Gesund-Programm)
Diesen Bonus verwenden Sie dann für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis.
Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen beraten.
Sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse nicht über die Bedingungen einig werden, empfiehlt sich alternativ der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die Deutsche Bank BKK möchte ihren Versicherten je 40 € zu drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Deutsche Bank BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die EVM BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der EVM BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die EWE BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu fünf osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung wünscht sich die EWE BKK, dass Sie sich vorab mit ihr verständigen und dann nach der Behandlung unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung zur Erstattung vorlegen.
Die Groz-Beckert BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Dazu reichen Sie unsere osteopathische Rechnung und unsere ärztliche Anordnung bei der Groz-beckert BKK ein.
Die Karl Mayer BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Karl Mayer BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Mahle BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Mahle BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Merck BKK möchte ihren Versicherten je 40 € zu drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Merck BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Miele BKK möchte ihren Versicherten je 70 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Miele BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die MTU BKK möchte ihren Versicherten je 30 € zu acht osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der MTU BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Pricewaterhouse Coopers BKK möchte ihren Versicherten je 25 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Es empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die Rieker Ricosta Weisser BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Rieker Ricosta Weisser BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Salzgitter BKK zahlt ihren Versicherten 400 € pro Kalenderjahr für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis.
Der Betrag ist als Gesamtbetrag für die Leistungen: Osteopathie, Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, Zahnärztliche Behandlungen, Professionelle Zahnreinigung, Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse und Sportmedizinische Untersuchungen budgetiert und kumuliert sich.
Zur Abrechnung sind der Salzgitter BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Voralb Heller Index Leuze BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Voralb Heller Index Leuze BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Würth BKK möchte ihren Versicherten je 40 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Würth BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die BMW BKK möchte ihren Versicherten je 40 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der BMW BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Ernst & Young BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Ernst & Young BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Koenig & Bauer BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Koenig & Bauer BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Krones BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu fünf osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Krones BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Mercedes-Benz BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Mercedes-Benz BKK unsere osteopathische Rechnung sowie unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Die Südzucker BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Südzucker BKK unsere osteopathische Rechnung und unsere ärztliche Anordnung vorzulegen.
Facharztpraxis für Allgemeinmedizin
Christine Schondorff
Rothenburger Straße 26
DE- 91625 Schnelldorf
T 07950. 92 627 92
F 07950. 92 627 93
info@praxis-schondorff.com
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag 15.00-18.00 Uhr
Labor, Montag bis Freitag nach Vereinbarung
Ärztliche Osteopathie
Facharztpraxis für Allgemeinmedizin
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus.
Donec quam felis, ultricies nec, pellentesque eu, pretium quis, sem. Nulla consequat massa quis enim. Donec pede justo, fringilla vel, aliquet nec, vulputate eget, arcu. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.