Facharztpraxis für Allgemeinmedizin
Ärztliche Osteopathie
Wieviel möchte Ihnen Ihre Krankenkasse
zu Ihrer osteopathischen Behandlung bei uns dazugeben?
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Die Verbund Plus, in Zusammenschluss mit der Wieland BKK, möchten ihren Versicherten keinen Zuschuss zu Ihrer osteopathischen Behandlung dazugeben.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die SBH Krankenkasse möchte ihren Versicherten sechs Mal pro Kalenderjahr je 50 € pro osteopathischer Behandlung in unserer Praxis, also maximal 300 €, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der SBH Krankenkasse unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen einzureichen.
Die BARMER möchte sich an den osteopathischen Behandlungen Ihrer Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit 200 €/ Kalenderjahr beteiligen.
Für älteren Versicherte empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die Barmer Ersatzkasse möchte, dass Sie ihr unsere Rechnung maximal drei Monate nach Ausstellungsdatum vorlegen.
Die DAK-Gesundheit, im Zusammenschluss mit der Axel Springer, Shell und der Saint Gobain BKK/ LIVE , möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlung in unserer Praxis je 40,00 € zu drei Behandlungen, also 120 € pro Kalenderjahr dazugeben.
Zur Erstattung legen Sie bitte der DAK-Gesundheit unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vor.
Die HEK möchte Ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlung in unserer Praxis je 30 € zu drei Behandlung, also gesamt 90 € im Kalenderjahr dazugeben.
Zu Abrechnung legen Sie der HEK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vor.
Die HKK-Krankenkasse möchte ihren Versicherten je 40 € pro osteopathische Behandlung in unserer Praxis an vier Sitzungen, also 160 € pro Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der HKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die KKH- Kaufmännische Krankenkasse möchte sich an den osteopathischen Behandlung in unserer Praxis für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben mit maximal 300 € pro Kalenderjahr und für ältere Versicherte mit je 40 € für drei osteopathische Behandlungen im Kalenderjahr beteiligen.
Zur Abrechnung sind der KKH unsere osteopathischen Rechnungen einzureichen.
Die Knappschaft Bahn-See möchte ihren Versicherten zu fünf vertragsärztlich angeordneten osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 30 €, also gesamt 150 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Knappschaft unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen einzureichen.
Die TK möchte ihren Versicherten zu drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 40 € pro Behandlung, also gesamt 120 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der TK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen einzureichen.
Die Innovationskasse IKK möchte Ihnen nichts zu Ihren osteopathischen Behandlungen dazugeben.
Alternativ empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die BIG Direkt Gesund Krankenkasse, im Zusammenschluss mit der ACTIMONDA BKK, möchte ihren Versicherten zu vier vertragsärztlich angeordneten osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 40 € pro Behandlung, also gesamt 160 € pro Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der BIG direkt gesund unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen einzureichen.
Die IKK BB möchte 80 % ihrer osteopathischen Behandlung in unserer Praxis, jedoch max. 200 €/ Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der IKK BB unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen einzureichen.
Die IKK Classic Krankenkasse möchte ihren Versicherten zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 40 € pro Behandlung, also gesamt 160 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der IKK Classic unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen einzureichen.
Die IKK Gesund plus Krankenkasse möchte ihren Versicherten je 60 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also gesamt 240 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der IKK Gesund plus unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen einzureichen.
Die IKK Südwest Krankenkasse möchte ihren Versicherten zu fünf osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis pro Kalenderjahr je 30 €, also gesamt 150 €, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der IKK Südwest unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen einzureichen.
Die AOK BaWü möchte ihren Versicherten zu fünf osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 60 € dazu.
Das gilt pro Kalenderjahr.
Zur Abrechnung ist der AOK Baden- Württemberg unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die AOK Bayern möchte ihren schwangeren Versicherten sowie Versicherten vom ersten bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr 60 € pro Kalenderjahr als Zuschuss zu osteopathischen Behandlung in unserer Praxis dazugeben.
Es empfiehlt sich ergänzend der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung für Ärzte. Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die AOK Bremen möchte ihren Versicherten drei Mal pro Kalenderjahr 80 % unserer osteopathischen Behandlungsrechnung als Zuschuss dazugeben.
Zur Abrechnung legen Sie bitte der Krankenkasse unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vor.
Die AOK Hessen möchte ihren Versicherten je 50 € drei Mal pro Kalenderjahr zu Ihren osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung reichen Sie bitte bei der AOK Hessen unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen ein.
Die AOK Niedersachsen möchte ihren Versicherten 80 % zu Ihren osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Der Gesamtbetrag ist auf 500 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Zur Abrechnung legen Sie bitte bei der AOK Niedersachsen unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vor.
Die AOK Nordost möchte ihren Versicherten 180 € im Kalenderjahr zu Ihren osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung legen Sie bitte bei der AOK Nordost unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vor.
Die AOK Nordwest möchte ihren Versicherten 80 % der zu Ihren osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Der Gesamtbetrag ist auf 500 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Zur Abrechnung legen Sie bitte bei der AOK Nordwest unsere osteopathische Behandlungsrechnung vor.
Die AOK plus möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis drei Mal im Kalenderjahr je 60 € dazugeben.
Zur Abrechnung legen Sie der AOK plus unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vor.
Die AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland möchte Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sechs Mal im Kalenderjahr je 60 € pro Behandlung, also maximal 360 € im gesamten Kalenderjahr, dazugeben.
Für Versicherte älter 18. Jahren, möchte Ihnen die AOK Rheinland- Pfalz vier Mal 60 € pro Behandlung, maximal 240 € pro Kalenderjahr, zu den osteopathische Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen einzureichen.
Die AOK Rheinland/ Hamburg möchte ihren neugeborenen Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 250 €/Kalenderjahr dazugeben. Dabei sollen Sie sich als Eltern mit einen Selbstbehalt i.H.v. zwei bzw. eins von Hundert Ihrer Brutto-Jahreseinnahmen beteiligen.
Älteren Versicherten möchte die AOK Rheinland/ Hamburg einen Zuschuss i.H.v. 200 € pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen in unserer Praxis dageben.
Zur Abrechnung legen Sie bitte der AOK Rheinland/ Hamburg unsere osteopathischen Rechnungen vor.
Die AOK Sachsen- Anhalt möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis vier Mal je 60 € pro Behandlung, also maximal 240 € im Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung legen Sie bitte der AOK Sachsen- Anhalt unsere osteopathischen Rechnungen vor.
Die Audi- BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 30 € pro Behandlung vier Mal pro Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung legen Sie der Audi- BKK hierfür unsere osteopathische Behandlungsrechnung vor.
Die Bahn- BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis pro Kalenderjahr 200 € dazugeben.
Zur Abrechnung legen Sie der Bahn- BKK unsere osteopathische Behandlungsrechnung zur Bearbeitung vor.
Die Bergische Krankenkasse möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis pro Kalenderjahr 300 € dazugeben, sofern Sie sich gesundheitsbewußt verhalten und das für ihre Krankenkasse dokumentieren. Siehe „Flexi- Bonus System“.
Über die genaue Vorgehensweise informieren Sie sich bitte bei Ihrem Sachbearbeiter der Bergischen Krankenkasse.
Die Bertelsmann- BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung drei Mal pro Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung ist der Bertelsmann BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Akzo Nobel Bayern BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 30 € pro Behandlung drei Mal, maximal also 90 €/ Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung ist der Akzo Nobel Bayern BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Diakonie BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 240 € pro Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung ist der Krankenkasse unsere osteopathische Behandlungsrechnung vorzulegen.
Die Dürrkopp Adler BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung vier mal im Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung ist der DürrkoppAdler BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die EUREGIO BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 60 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der EUREGIO BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Exclusiv BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazugeben.
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen möchte die Exclusiv BKK zusätzlich und exklusiv von einen Kinder- und Jugendarzteine eine ärztliche Anordnung zur Osteopathie ausgestellt haben.
Die Faber-Castell & Partner BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 60 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Faber-Castell & Partner BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Firmus BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung drei Mal im Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Firmus BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Freudenberg BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Freudenberg BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Gildemeister Seidensticker BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung drei Mal im Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Gildemeister Seidensticker BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Herkules BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung drei Mal im Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Herkules BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Linde BKK, im Zusammenschluss mit der HEAG BKK, möchte ihren Versicherten nichts zu Ihren osteopathischen Behandlungen dazugeben.
Alternativ empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die Melitta HMR BKK möchte ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung sechs Mal im Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Melitta HMR BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Pfaff BKK möchte Ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 50 € pro Behandlung fünf Mal im Kalenderjahr dazu geben.
Zur Abrechnung sind der Pfaff BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Pfalz BKK möchte Ihren Versicherten zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 40 € pro Behandlung drei Mal im Kalenderjahr dazu geben.
Zur Abrechnung sind der Pfalz BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die ProVita BKK möchte Ihren Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis 250 € pro Behandlung und kalenderjahr sowie ab dem 22. Lebensjahr 150 € pro Behandlung und Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung ist der ProVita BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Scheufelen BKK möchte ihren Versicherten je 40 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 240 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Scheufelen BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Public BKK möchte ihren Versicherten 85 % unserer osteopathischen Behandlungsrechnung sechs mal pro Kalenderjahr, jedoch max. 400€/ Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Public BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Technoform BKK möchte ihren Versicherten zu drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis jeweils 40 €, also 120 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Technoform BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Textilgruppe Hof BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 360 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Textilgruppe Hof BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die VDN BKK möchte ihren Versicherten je 60 € für osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis für sechs Behandlungen, also 360 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der VDN BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Werra-Meissner BKK möchte Ihnen zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis je 40 € für vier Behandlungen/ Kalenderjahr dazugeben.
Die Werra-Meissner BKK kann den Zuschuss im Ermessen auf 500 € pro Behandlungsfall bei max. 8 Behandlungen erhöhen.
Ein Behandlungsfall definiert sich als „innerhalb desselben Kalendervierteljahres an demselben Versicherten ambulant zu Lasten derselben Krankenkasse vorgenommene Behandlung“. Vgl.§ 21. Abs. 1 BMV-Ä.
Zur Abrechnung sind der Werra-Meissner BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Wirtschaft & Finanzen BKK möchte ihren Versicherten 130 € für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Wirtschaft & Finanzen BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die ZF & Partner BKK möchte ihren Versicherten je 40 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 240 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der ZF & Partner BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die BKK 24, im Zusammenschluss mit der Advita BKK, möchte ihren Versicherten je 60 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 360 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Textilgruppe BKK 24 unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Bosch BKK möchte ihren Versicherten je 50 € für drei osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 150 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Bosch BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Continentale BKK möchte ihren Versicherten je 40 € für vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 160 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Continentale BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Debeka BKK möchte ihren Versicherten je 40 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 240 € pro Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Debeka BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Energie BKK möchte ihren Versicherten je 30 € für drei osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 90 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung ist der Energie BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Heimat Krankenkasse möchte ihren Versicherten je 40 € für drei osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 120 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Energie BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die mhplus Krankenkasse möchte ihren Versicherten je 60 € für zwei osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 120 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der mhplus Krankenkasse unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die MKK Krankenkasse, im Zusammenschluss mit der VBU und der Vereinigte BKK, möchte ihren Versicherten je 60 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 360 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der MKK Krankenkasse unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Mobil Oil- Krankenkasse, im Verbund mit der Hypovereinsbank BKK, möchte Ihnen im Kalenderjahr bis zu 250 Euro Zuschuss für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazu geben.
Dazu wünscht sich die Mobil-Oil- Krankenkasse, dass Sie sich in bestimmter Art gesundheitsbewusst verhalten. Siehe „Aktiv- Konto“ Mobil- Krankenkasse.
Bitte lassen Sie sich hierüber von Ihrem Mobil-Oil- Krankenkassensachbearbeiter ausführlich beraten.
Ergänzend empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die Novitas, im Zusammenschluss mit der SIEMAG BKK, möchte ihren Versicherten 400 € pro Kalenderjahr für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Novitas BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Pronova BKK, im Zusammenschluss mit der Vailant BKK, möchte ihren Versicherten je 40 € für vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 160 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Pronova Krankenkasse unsere osteopathischen Rechnungen vorzulegen.
Die Pronova BKK möchte ihren Versicherten je 40 € für drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 120 € pro Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der R&V Krankenkasse unsere osteopathischen Rechnungen vorzulegen.
Die Salus BKK möchte ihren Versicherten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr für osteopathische Behandlungen in unserer Praxis je 50 € für fünf Behandlung pro Kalenderjahr dazugeben.
Versicherte ab dem 13. Lebensjahr sollen je 60 € für fünf Behandlung pro Kalenderjahr erhalten.
Zur Abrechnung sind der Salus BKK unsere osteopathischen Rechnungen vorzulegen.
Die SBK möchte ihren Versicherten je 30 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis, also 180 € pro Kalenderjahr dazugeben.
Zur Abrechnung sind der SBK Krankenkasse unsere osteopathischen Rechnungen vorzulegen.
Die Securvita Krankenkasse möchte ihren Versicherten effektiv je 50 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Außerdem ist ein Selbstbehalt von 10 € an jeder Behandlung zu beachten.
Die Securvita Krankenkasse verlangt zudem, dass Sie ihr die Rechnung spätestens sechs Monaten nach Ausstellungsdatum zur Bearbeitung vorlegen.
Die SKD BKK möchte ihren Versicherten je 35 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der SKD BKK unsere osteopathischen Rechnungen vorzulegen.
Die TUI BKK möchte sich nicht mit einem direkten Zuschuss an Ihren osteopathischen Behandlungen beteiligen.
Stattdessen möchte Ihnen die TUI BKK einen Bonus auf Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten von bis zu 200 € geben, den Sie dann für osteopathische Behandlungen in unserer Praxis verwenden. Siehe BKK Bonus Plus Programm.
Bitte lassen Sie sich zu den Bedingungen von Ihrer Krankenkasse beraten.
Ergänzend empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die VIVIDA BKK, im Zusammenschluss mit der Atlas Ahlmann BKK und der Schwenninger Krankenkasse, möchte ihren Versicherten 40 € pro Behandlung vier Mal im Kalenderjahr für ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der VIVIDA BKK unsere osteopathischen Rechnungen vorzulegen.
Die VIACTIV Krankenkasse, im Zusammenschluss mit der Achenbach Buschhütten BKK, möchte ihren Versicherten je 60 € für sechs osteopathische Behandlungen in unserer Praxis, also 360 € pro Kalenderjahr, dazugeben.
Zur Abrechnung sind der VIACTIV Krankenkasse osteopathischen Rechnungen vorzulegen.
Die WMF BKK möchte ihren versicherten Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Zuschuss von je 40 € für drei osteopathische Behandlungen/Kalenderjahr in unserer Praxis dazugeben.
Für alle älteren Versicherten möchte sich die WMF BKK mit 20 €/ Kalenderjahr an Ihren den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis beteiligen.
Es empfiehlt sich ergänzend der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die LKK möchte ihren Versicherten je 80 € zu den osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Der Zuschuss ist auf 250 €/ Kalenderjahr begrenzt.
Zur Abrechnung sind der LKK unsere osteopathischen Rechnungen vorzulegen.
Die B.Braun Aesculap BKK möchte ihren Versicherten keinen direkten Zuschuss zu ihren osteopathischen Behandlungen geben. Stattdessen möchte die B.Braun Aesculap BKK, dass Sie sich in einer bestimmten Art gesundheitsbewusst verhalten. Dafür sollen Sie dann einen Bonus i.H.v. 100 €/ Kalenderjahr erhalten. Vgl. BKK Clever Gesund-Programm.
Diesen Bonus verwenden Sie dann für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis.
Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen beraten.
Ergänzend empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die Deutsche Bank BKK möchte ihren Versicherten je 40 € zu drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Deutsche Bank BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die EVM BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der EVM BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die EWE BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu fünf osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung erwartet die EWE BKK, dass Sie sich vorab mit ihr Sachbearbeiter verständigen.
Die Groz-Beckert BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Dazu reichen Sie unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen bei der Groz-beckert BKK ein.
Die Karl Mayer BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Karl Mayer BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Mahle BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Mahle BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Merck BKK möchte ihren Versicherten je 40 € zu drei osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Merck BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Miele BKK möchte ihren Versicherten je 70 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Miele BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die MTU BKK möchte ihren Versicherten je 30 € zu acht osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der MTU BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Pricewaterhouse Coopers BKK möchte ihren Versicherten je 25 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Ergänzend empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese kann auch als Sachleistung des Arbeitgebers in Form einer Betrieblichen Krankenversicherung ermöglicht werden.
Die Rieker Ricosta Weisser BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Rieker Ricosta Weisser BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Salzgitter BKK möchte ihren Versicherten 400 € pro Kalenderjahr für Ihre osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Salzgitter BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Voralb Heller Index Leuze BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Voralb Heller Index Leuze BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Würth BKK möchte ihren Versicherten je 40 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Würth BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die BMW BKK möchte ihren Versicherten je 40 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der BMW BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Ernst & Young BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Ernst & Young BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Koenig & Bauer BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Koenig & Bauer BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Krones BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu fünf osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Krones BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Mercedes-Benz BKK möchte ihren Versicherten je 60 € zu sechs osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Mercedes-Benz BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
Die Südzucker BKK möchte ihren Versicherten je 50 € zu vier osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis dazugeben.
Zur Abrechnung sind der Südzucker BKK unsere osteopathischen Behandlungsrechnungen vorzulegen.
1996 in Berlin gegründet, arbeiten wir heute als Allgemeinmedizinische Facharztpraxis in Bayern.
An unserer Spitze steht Christine Schondorff
Fachärztin für Allgemeinmedizin, Ärztin für Naturheilverfahren, Ärztliche Osteopathin D.O.(DAAO) und Ärztin für Manuelle Medizin.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist die Ärztliche Osteopathie.
Als besondere Qualifikationen bieten wir Ihnen in unserer Praxis Pflanzenheilkunde, Anthroposophisch erweiterte Medizin und Homöopathie an.
Facharztpraxis für Allgemeinmedizin
Christine Schondorff
Rothenburger Straße 26
DE- 91625 Schnelldorf
T 07950. 92 627 92
F 07950. 92 627 93
M info@praxis-schondorff.com
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag 15.00-18.00 Uhr
Labor, Montag bis Freitag nach Vereinbarung
Ärztliche Osteopathie
Facharztpraxis für Allgemeinmedizin
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