In der Homöopathie suchen wir nach der größtmöglichen Übereinstimmung zwischen Ihrem persönlichen Beschwerdebild und dem Arzneimittelbild eines Naturstoffs. Grundlage hierfür ist das Ähnlichkeitsgesetz: Ein Mittel, das bei Gesunden bestimmte Symptome auslöst, kann ähnliche Symptome bei Kranken heilen.
Seit über 200 Jahren werden die Wirkungen homöopathischer Arzneimittel am gesunden Menschen geprüft und genauestens in Nachschlagewerken (Materia Medicae) dokumentiert. Diese fundierten Aufzeichnungen ermöglichen eine rationale Verordnung.
Um die Besonderheit Ihres individuellen Symptomenbildes (Arzneimittelbild) exakt zu erfassen, führen wir eine detaillierte, fast detektivische Erstanamnese durch. Besonders bei chronischen Erkrankungen erfordert diese zeitaufwendige Arbeit Ihre aktive Mithilfe.
Ich wende die Homöopathie seit 30 Jahren erfolgreich an. In meiner Praxis kombinieren wir Homöopathie mit Pflanzenheilkunde, orthomolekulare Medizin und fachärztliche Allgemeinmedizin als besonderes regionales Behandlungsangebot.
Die Abrechnung unserer ärztlichen Leistungen erfolgt transparent nach der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)
Ärztliche Osteopathie
Facharztpraxis für Allgemeinmedizin
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